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   VG Würzburg, 20.02.2018 - W 3 S 18.74   

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VG Würzburg, 20.02.2018 - W 3 S 18.74 (https://dejure.org/2018,28567)
VG Würzburg, Entscheidung vom 20.02.2018 - W 3 S 18.74 (https://dejure.org/2018,28567)
VG Würzburg, Entscheidung vom 20. Februar 2018 - W 3 S 18.74 (https://dejure.org/2018,28567)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; SGB IX § 92; SGB IX § 88; SGB IX § 2
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zustimmung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zustimmung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten

  • rewis.io

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zustimmung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Augsburg, 07.02.2012 - Au 3 K 11.1470

    Schwerbehindertenrecht; personenbedingte Kündigung; Dauererkrankung;

    Auszug aus VG Würzburg, 20.02.2018 - W 3 S 18.74
    Entsprechendes gilt für die an die Zumutbarkeitsgrenze beim Arbeitgeber zu stellenden Anforderungen, um den im Schwerbehindertenrecht zum Ausdruck gekommenen Schutzgedanken der Rehabilitation wirksam verwirklichen zu können (VG Augsburg, U.v. 7.2.2012 - Au 3 K 11.1470 - juris Rn. 31).

    Der Arbeitgeber braucht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den Schwerbehinderten zwar keinen neuen Arbeitsplatz zu schaffen und auch keinen anderen Arbeitnehmer zu entlassen, um für den Schwerbehinderten Platz zu schaffen (BVerwG, B.v. 11.9.1990 - 5 B 63/90 - juris; VG Augsburg, U.v. 7.2.2012 - Au 3 K 11.1470 - juris Rn. 31).

    Es wird ihm aber zugemutet, den Schwerbehinderten nach Möglichkeit umzusetzen, d.h. ihm im Rahmen der vorhandenen Arbeitsplätze einen geeigneten anderen Arbeitsplatz zuzuweisen, wobei das Bemühen um einen anderen geeigneten Arbeitsplatz von fürsorgerischem Denken und Fühlen getragen sein muss (BVerwG, B.v. 11.9.1990 - 5 B 63/90 - juris; VG Augsburg, U.v. 7.2.2012 - Au 3 K 11.1470 - juris Rn. 31).

  • BVerwG, 11.09.1990 - 5 B 63.90

    Arbeitgeberpflichten bei Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus VG Würzburg, 20.02.2018 - W 3 S 18.74
    Der Arbeitgeber braucht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den Schwerbehinderten zwar keinen neuen Arbeitsplatz zu schaffen und auch keinen anderen Arbeitnehmer zu entlassen, um für den Schwerbehinderten Platz zu schaffen (BVerwG, B.v. 11.9.1990 - 5 B 63/90 - juris; VG Augsburg, U.v. 7.2.2012 - Au 3 K 11.1470 - juris Rn. 31).

    Es wird ihm aber zugemutet, den Schwerbehinderten nach Möglichkeit umzusetzen, d.h. ihm im Rahmen der vorhandenen Arbeitsplätze einen geeigneten anderen Arbeitsplatz zuzuweisen, wobei das Bemühen um einen anderen geeigneten Arbeitsplatz von fürsorgerischem Denken und Fühlen getragen sein muss (BVerwG, B.v. 11.9.1990 - 5 B 63/90 - juris; VG Augsburg, U.v. 7.2.2012 - Au 3 K 11.1470 - juris Rn. 31).

  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei

    Auszug aus VG Würzburg, 20.02.2018 - W 3 S 18.74
    Danach ist das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers, seinen Arbeitsplatz zu behalten, mit dem Interesse des Arbeitgebers, Personalkosten einzusparen, abzuwägen (BVerwG, U.v. 19.10.1995 - 5 C 24/93- BVerwGE 99, 336).
  • VGH Bayern, 31.01.2013 - 12 B 12.860

    Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers -

    Auszug aus VG Würzburg, 20.02.2018 - W 3 S 18.74
    Diese Prüfung erstreckt sich insbesondere auch darauf, ob die Behörde von einem ausreichend ermittelten und zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist und ob sie die gesetzlichen Grenzen des Ermessens beachtet und von der ihr eingeräumten Entscheidungsbefugnis in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BayVGH, U.v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 18.09.1989 - 5 B 100.89

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten - Anforderungen an

    Auszug aus VG Würzburg, 20.02.2018 - W 3 S 18.74
    Allerdings stellt der Schwerbehindertenschutz gesteigerte Anforderungen an die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führenden Gründe, wenn sie in der Beschädigung selbst ihre Ursache haben, wenn also der Schwerbehinderte behinderungsbedingt nicht zur Fortsetzung der Arbeit am bisherigen Arbeitsplatz in der Lage ist (st.Rspr. des BVerwG, vgl. nur B.v. 18.9.1989 - 5 B 100/89 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 22.11.1994 - 5 B 16.94

    Mitwirkung des Schwerbehinderten im Kündigungs- Zustimmungsverfahren

    Auszug aus VG Würzburg, 20.02.2018 - W 3 S 18.74
    Kommt er dem nicht nach und beruft sich erst im gerichtlichen Verfahren auf solche Umstände, kann er damit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren regelmäßig nicht mehr durchdringen (VG Würzburg, U.v. 17.7.2012 - W 3 K 12.102; vgl. hierzu BVerwG, B.v. 22.11.1994, Az. 5 B 16/94 und B.v. 7.3.1991, Az. 5 B 114/89; BayVGH, U.v. 5.10.2011, Az. 12 B 10.2811; U.v. 17.9.2009, Az. 12 B 09.52 m.w.N.; B.v. 29.5.2007, Az. 12 ZB 06.1134; VG Augsburg, U.v. 20.9.2011, Az. Au 3 K 11.380 - alle juris).
  • OVG Hamburg, 19.05.2015 - 4 Bs 56/15

    Rechtsschutzbedürfnis im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Zustimmung

    Auszug aus VG Würzburg, 20.02.2018 - W 3 S 18.74
    Vorliegend entfällt das Rechtsschutzbedürfnis nicht deshalb, weil alleine die Wirksamkeit der Zustimmung des Integrationsamtes Voraussetzung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist, diese Wirksamkeit durch die Anordnung der aufschiebenden Wirkung jedoch nicht berührt würde (vgl. OVG Hamburg, B.v. 19.5.2015 - 4 Bs 56/15 - juris).
  • VGH Bayern, 05.10.2011 - 12 B 10.2811

    Schwerbehindertenrecht Zustimmung zu einer ordentlichen, krankheitsbedingten

    Auszug aus VG Würzburg, 20.02.2018 - W 3 S 18.74
    Kommt er dem nicht nach und beruft sich erst im gerichtlichen Verfahren auf solche Umstände, kann er damit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren regelmäßig nicht mehr durchdringen (VG Würzburg, U.v. 17.7.2012 - W 3 K 12.102; vgl. hierzu BVerwG, B.v. 22.11.1994, Az. 5 B 16/94 und B.v. 7.3.1991, Az. 5 B 114/89; BayVGH, U.v. 5.10.2011, Az. 12 B 10.2811; U.v. 17.9.2009, Az. 12 B 09.52 m.w.N.; B.v. 29.5.2007, Az. 12 ZB 06.1134; VG Augsburg, U.v. 20.9.2011, Az. Au 3 K 11.380 - alle juris).
  • VGH Bayern, 17.09.2009 - 12 B 09.52

    Schwerbehindertenrecht - Zustimmung zur Änderungskündigung eines Bademeisters

    Auszug aus VG Würzburg, 20.02.2018 - W 3 S 18.74
    Kommt er dem nicht nach und beruft sich erst im gerichtlichen Verfahren auf solche Umstände, kann er damit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren regelmäßig nicht mehr durchdringen (VG Würzburg, U.v. 17.7.2012 - W 3 K 12.102; vgl. hierzu BVerwG, B.v. 22.11.1994, Az. 5 B 16/94 und B.v. 7.3.1991, Az. 5 B 114/89; BayVGH, U.v. 5.10.2011, Az. 12 B 10.2811; U.v. 17.9.2009, Az. 12 B 09.52 m.w.N.; B.v. 29.5.2007, Az. 12 ZB 06.1134; VG Augsburg, U.v. 20.9.2011, Az. Au 3 K 11.380 - alle juris).
  • VGH Bayern, 17.12.2009 - 12 CS 09.2691

    SchwerbehindertenrechtAntrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung;

    Auszug aus VG Würzburg, 20.02.2018 - W 3 S 18.74
    Denn es genügt, dass sich die Rechtsstellung des Antragstellers in dem von ihm unstreitig geführten arbeitsrechtlichen Verfahren durch die begehrte Anordnung verbessern kann (vgl. BayVGH, B.v. 17.12.2009 - 12 CS 09.2691 - juris).
  • VG Würzburg, 17.07.2012 - W 3 K 12.102

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten

  • VG Augsburg, 20.09.2011 - Au 3 K 11.380

    Betriebsbedingte Kündigung; schwerbehinderten Menschen gleichgestellt;

  • VGH Bayern, 29.05.2007 - 12 ZB 06.1134
  • VG Würzburg, 20.12.2022 - W 3 S 22.1559

    Erfolgloser Eilantrag gegen Zustimmung des Integrationsamts zur ordentlichen

    Denn es genüge, dass sich die Rechtsstellung des Antragstellers in dem von ihm unstreitig geführten arbeitsrechtlichen Verfahren durch die begehrte Anordnung verbessern könne (BayVGH, B.v. 17.12.2009 - 12 CS 09.2691 - juris; VG Würzburg, B.v. 20.2.2018 - W 3 S 18.74 - BeckRS 2018, 21645; Kreitner in Schlegel/Voelzke in jurisPK-SGB IX, 3. Aufl. 2018, Stand: 20.4.2022, § 171 Rn. 45; Gutzeit in Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching, BeckOK Sozialrecht, § 171 Rn. 18 m.w.N.).
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